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DANK

der Initiative Schönfels

Liebe Einwohner von Schönfels und der

benachbarten  Gemeinden,

dank der finanziellen Hilfe vieler Bürger unseres Dorfes sowie anliegender Ortsteile und Gemeinden können wir nun mit juristisch und fachlich fundiertem Beistand einer Anwaltskanzlei fristgemäß Einspruch erheben gegen den Antrag der Firma ERLOS GmbH zur Errichtung einer Recyclinganlage im Gewerbegebiet Schönfels.

Die Einspruchsfrist endet am 01. Oktober 2018.

Für den Fall, dass die frist- und formgerechten Einwendungen zu erörtern sind - wovon ausgegangen werden kann - ist ein öffentlicher  Erörterungstermin am 19. & 20. November 2018 festgesetzt. Danach fällt das Landratsamt eine Entscheidung zum Antrag der Firma ERLOS.

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